NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Wichtige Informationen

Wichtige Hinweise für bereits klassifizierte Sportler
Sportler die nach Schadenklasse SH1 bzw. AB1 klassifiziert wurden, haben die Wahlmöglichkeit die entsprechenden Gewehr- und Pistolendisziplinen entweder nach Teil 10 der DSB SpO oder im Nichtbehindertenbereich gemäß Teil 1+2 der DSB SpO zu schießen.
Nähere Informationen stellt der DSB auf seiner Homepage bereit.

Die Entscheidung ist für das jeweilige Sportjahr bindend.
Ein Start in beiden Wertungsklassen ist nicht möglich.
Die Wertung der Handicap-Sportler erfolgt in den Wettbewerben die nicht nach Teil 10 der DSB SpO        bestritten werden, entsprechend der Altersklasse im Nichtbehindertenbereich..
Die vom DSB im Hilfsmittelnachweis bescheinigten Hilfsmittel dürfen selbstverständlich auch beim Start im Nichtbehindertenbereich genutzt werden.
Der Hilfsmittelnachweis ist zusammen mit dem Wettkampfpass und dem Personalausweis bei sämtlichen Wettkämpfen mitzuführen.

Alle körperbehinderten Sportler (auch Blinde und Sehbehinderte) dürfen entsprechend Ihrer Altersklasse, mit ihren im Hilfsmittelnachweis genehmigten Hilfsmitteln (außer Auflagehilfen), an den Auflagedisziplinen gemäß Teil 9 der DSB Sportordnung teilnehmen (DSB-SpO 9.7.7).
Die Inklusions-Wertung erfolgt entsprechend der Altersklasse.

Hinweis: Diese Regelung wird es ab 2024 nicht mehr geben.

Wichtiger Hinweis!
Der DSB hat die Genehmigungsvorgaben für das Tragen von medizinisch notwendigen Kompressionstrümpfen für Wettkämpfe angepasst.


Stützende Unterkleidung ist gemäß DSB-SpO in einigen Disziplinen verboten.

Stehende Schützen (m, w, d), die ärztlich verordnete Bein-Kompressionsstrümpfe/-hosen auch im Wettkampfbetrieb tragen müssen, benötigen dafür nach wie vor eine Genehmigung seitens des DSB.

Sitzende Schützen (m, w, d) benötigen für Ihre Bein-Kompressionsstrümpfe/-hosen keine Genehmigung mehr.
Dem DSB liegen Gutachten/Erkenntnisse vor, dass im Sitzen keine Vorteile durch die Kompressionsstrümpfe/-hosen gegeben sind.

Für Kompressionsmittel an Armen, Händen oder dem Körper, die im Wettkampf getragen werden müssen, ist ebenfalls die Genehmigung des DSB einzuholen.

Den Kampfrichtern und Standaufsichten kann durch einen Ergänzungs-Eintrag im DSB-Hilfsmittel-Nachweis belegt werden, dass die Kompressionstrümpfe aus medizinischen Gründen auch im Wettkampf getragen werden müssen.

Wer keinen DSB-Hilfsmittel-Nachweis hat, in dem ein Ergänzungseintrag vorgenommen werden kann (haben nur klassifizierte Para-Sportler), bekommt für die Erlaubnis zum Tragen von Kompressionstrümpfen, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, seitens des DSB, ggf. einen
entsprechenden DSB-Hilfsmittelnachweis mit der Schadenklasse „AB“ ausgestellt.
Dies ist nur eine formelle Einstufung - eine Einstufung in eine Schadenklasse des Para-Schießsports geht damit nicht einher.

Der DSB erhebt keinerlei Gebühr für die Erstellung der entspr. Hilfsmittel-Nachweise/Ergänzungseinträge.

Die medizinische Notwendigkeit für das Tragen von Kompressionsstrümpfen im Wettkampf kann kontaktlos nachgewiesen werden

Dafür bitte mit einem kurzen Anschreiben folgende Unterlagen ausreichend frankiert an die NDSB-Geschäftsstelle schicken:

  • Kopie vom NDSB-Mitgliedsausweis/Wettkampfpass
  • Kopie vom Personalausweis (Vorder- u. Rückseite)
  • Kopie vom Hilfsmittel Nachweis (falls vorhanden)
  • Wichtig: Facharztgutachten mit Angabe der Kompressionsstärke

 

 

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