NORDDEUTSCHER SCHÜTZENBUND VON 1860 e.V.
 

Klassifizierung

Die Ausübung des Schießsports ist auch für Menschen mit körperlicher Behinderung möglich.

Wer aufgrund einer dauerhaften und schießsportrelevanten Beeinträchtigung bei der Ausübung des Schießsports auf die Benutzung von Hilfsmitteln angewiesen ist, benötigt eine Genehmigung für die Wettkampfteilnahmen mit Hilfsmittel.

Genehmigungspflichtige Hilfsmittel sind z.B. Schießstuhl/Rollstuhl, Auflagehilfen wie Federbock o. Pendelschnur, Sicherheitsablagen, Ladehelfer oder spezielle Zielvorrichtungen für Blinde/Sehbehinderte.

Teil 10 der DSB-Sportordnung regelt den Schießsport für körperbehinderte Schützen ab dem 15. Lebensjahr.

Wie und wo die erforderliche Genehmigung für benötigte Hilfsmittel beantragt werden kann und was dabei zu beachten ist, haben wir in unserem Infoblatt „Tipps und Hinweise zur Klassifizierung“ zusammengestellt.

Ein entsprechendes Antragsformular für die Klassifizierung steht ebenfalls bereit.

https://www.ndsb-sh.de/fileadmin/pdf/sport_handicap/klassifiz_tipps.pdf

https://www.ndsb-sh.de/fileadmin/pdf/sport_handicap/antrag_klassifizierung.pdf

 

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